Der Blick
hinter die Pflege.

Sie pflegen. Sie begleiten. Sie kämpfen täglich für die Würde eines anderen Menschen. Hier finden Sie das Wissen, das Ihnen niemand erklärt hat — klar, ehrlich und auf Ihrer Seite.

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Aktivierende Pflege – Hilfe zur Selbsthilfe

Professionelle Pflege bedeutet nicht, Aufgaben einfach nur abzunehmen. Das Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit so lange wie möglich zu bewahren oder wiederherzustellen.

  • Ressourcen im Fokus
  • Anleitung statt Übernahme
  • Lebensqualität steigern

Gesetzliche Verankerung: § 11 SGB XI — Aktivierende Pflege ist gesetzlich verankerter Grundsatz der Pflegeversicherung.

„Hilfe in Anspruch zu nehmen ist keine Schwäche —
es ist die klügste Form der Fürsorge."

Nicht für jemanden handeln — sondern mit ihm.

Gute Pflege beginnt mit einer Frage: Was kann dieser Mensch noch selbst? Alles, was er noch kann, gehört ihm. Ihre Aufgabe ist es, diese Fähigkeiten zu schützen — nicht zu ersetzen.

Hilfe holen ist keine Schwäche.

Aktivierende Pflege bedeutet: Sie unterstützen — ohne zu übernehmen. Das braucht Wissen, Haltung und manchmal professionelle Begleitung. Beides ist Stärke.

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Bewegung schützt Würde

Wer sich bewegen kann, behält ein Stück Freiheit. Tägliche Bewegungseinheiten — auch kleine — erhalten Fähigkeiten, die einmal verloren schwer zurückkommen.

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Erinnerung als Anker

Lebensgeschichte, Lieblingsmusik, vertraute Bilder: Das Gehirn liebt das Bekannte. Biographische Begleitung ist keine Beschäftigung — sie ist Identitätspflege.

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Selbstbestimmung ist ein Recht

§ 11 SGB XI ist eindeutig: Pflege darf Selbstständigkeit nicht ersetzen — sie muss sie erhalten. Wer alles übernimmt, nimmt dem Menschen etwas Wichtiges weg.

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Der Alltag als Therapie

Tisch decken, Gemüse schneiden, den Briefkasten leeren: Was nach Kleinigkeit klingt, ist für den pflegebedürftigen Menschen Teilhabe am Leben. Das ist Pflege auf höchstem Niveau.

„Nicht für jemanden. Sondern mit ihm." — Das ist der Kern aktivierender Pflege. Und Ihr stärkstes Werkzeug als pflegende Person.

Die 3 Säulen individueller Pflegekonzepte

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Autonomie
Individuelle Pflegekonzepte erhalten die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen — über den Tagesablauf, Mahlzeiten, Aktivitäten. Selbstbestimmung ist kein Luxus, sondern gesetzlich verankert (§ 11 SGB XI).
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Sicherheit
Strukturierte Umgebungen und verlässliche Routinen reduzieren Stürze, Orientierungslosigkeit und Angst. Ein angepasstes Wohnumfeld (§ 40 SGB XI) ist der erste Schutzwall.
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Entlastung
Pflegende Angehörige brauchen selbst Unterstützung. Entlastungsangebote (131 € monatlich, §45b SGB XI), Kurzzeitpflege und Selbsthilfegruppen schützen vor Erschöpfung — und damit die Pflegequalität.

💡 Wussten Sie schon?

Mythos: „Wenn ich Hilfe annehme, verliere ich die Kontrolle über die Pflege meines Angehörigen."

Realität: „Hilfe zur Selbsthilfe" ist kein Kontrollverlust, sondern ihr Garant: § 11 SGB XI verpflichtet dazu, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten statt sie zu ersetzen — Sie behalten die Entscheidung, professionelle Unterstützung erweitert nur Ihre Möglichkeiten.

Wie belastet sind Sie wirklich?

Der ZBI-22 Belastungstest (22 Fragen, klinisch validiert) wartet weiter unten auf Sie.

ZBI-22 jetzt starten →

Wie stark sind Sie belastet?

Pflegende Angehörige tragen das Unsichtbare. Der ZBI-22 macht Ihre Belastung sichtbar — klinisch validiert, 22 Fragen, Score 0–88.

Zarit Burden Interview (ZBI-22)

22 Fragen · klinisch validiert · Score 0–88 · ca. 5 Minuten

Klinisch validiert

Skala 0–4 (Niemals → Fast immer) · 0–20 gering · 21–40 moderat · 41–88 hohe Belastung. Der Test ist anonym — keine Daten werden gespeichert.

Das Fundament Ihrer Autonomie.

Wer seine Leistungsansprüche kennt, kann selbstbestimmt entscheiden — nicht bitten.

Wählen Sie Ihren Pflegegrad — alle Leistungen erscheinen sofort. Stand: 01.07.2025.

← Pflegegrad auswählen, um alle Leistungsarten anzuzeigen.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Unterstützung und Orientierung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — Ihre Pflegekasse vermittelt einen persönlichen Pflegeberater.

Wie Sie Hilfsmittel richtig beantragen.

§40 Abs. 2 SGB XI
bis 42 €/Monat
Verbrauchsmaterialien
Pflegebox: Monatliche Lieferung per Abo direkt vom Anbieter — kein Kassenantrag nötig.
Rechnungs-Erstattung: Belege sammeln, einreichen, Erstattung innerhalb 4 Wochen.
§40 Abs. 1 SGB XI
max. 25 € Zuzahlung
Technische Hilfsmittel
Pflegebett, Rollator, Notrufknopf: 10 % des Preises — maximal 25 € Eigenbeteiligung. Antrag über Pflegekasse vor Beschaffung stellen.
Wichtige Abgrenzung: Wer zahlt was?
🏥 SGB XI · Pflegekasse
Pflegebett
Lagerungshilfen
Sturzschutz
pflegebedingt · max. 25 € Zuzahlung
💊 SGB V · Krankenkasse
Rollstuhl
Gehhilfen
Orthesen
ärztlich verordnet · kein Eigenanteil
Im Zweifel: Pflegeberatung nach §7a anfragen — die Abgrenzung entscheidet über Kostenträger und Zuzahlung.

Keine Rechtsberatung. Angaben nach §40 SGB XI (Stand 01.01.2025). Individuelle Ansprüche können abweichen — verbindliche Klärung nur über Ihre Pflegekasse oder Pflegeberatung §7a.

Wohnen & Versorgung — Ihre Optionen im Überblick.

Von der Vollversorgung im Pflegeheim bis zum selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft: Kennen Sie alle gesetzlich geförderten Wohnformen und ihre Leistungsansprüche.

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Pflegeheim — Vollstationäre Pflege

Vollverpflegung, 24h-Pflege und soziale Einbindung. Die Pflegekasse übernimmt pauschale Zuschüsse nach Pflegegrad — Eigenanteil (EEE + Unterkunft + Verpflegung) liegt bei Ihnen.

Zuschüsse §43 PUEG 2025:

PG 2: 805 €/M. PG 3: 1.319 €/M. PG 4: 1.855 €/M. PG 5: 2.096 €/M.

Leistungszuschlag §43c — reduziert Ihren EEE:

0–12 M.: 15 % 13–24 M.: 30 % 25–36 M.: 50 % > 36 M.: 75 %
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Ambulant betreute Wohngruppe (§38a)

Gemeinschaftliches Wohnen für 3–12 pflegebedürftige Menschen mit geteilter Assistenz — selbstbestimmter als das Pflegeheim, gemeinschaftlicher als die Einzel-WG.

Förderungen §38a SGB XI:

Wohngruppenzuschlag: 224 €/M. Anschubfinanzierung: 2.613 € (einmalig)

Kombinierbar mit Pflegegeld §37, Sachleistungen §36 und Entlastungsbetrag §45b (131 €/M.). Ideal für PG 2–4 mit Wunsch nach Gemeinschaft und Autonomie.

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Mehrgenerationenwohnen

Jung und Alt unter einem Dach — auf Gegenseitigkeit. Jüngere Mitbewohnende übernehmen Alltagshilfen (Einkauf, Begleitung), ältere Menschen geben Erfahrung und Gemeinschaft zurück.

Prinzip: Kein formaler Pflegevertrag — aktives Miteinander auf Vertrauensbasis. Ergänzend einsetzbar mit ambulanten Pflegediensten (§36) und Pflegegeld §37.

Geeignet für: PG 1–3 mit sozialem Netzwerk, mobilem Alltag und Wunsch nach aktivem, gemeinschaftlichem Leben.

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Wohnen mit Pflegeleistung — Häuslich

Zu Hause bleiben mit professioneller Unterstützung: ambulanter Pflegedienst, 24h-Betreuungskraft oder pflegende Angehörige. Die Pflegekasse fördert auch Wohnungsanpassungen.

Wohnumfeld-Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI:

bis 4.180 € je Maßnahme mehrfach beantragbar

Beispiele: Türverbreiterung · Bodengleiche Dusche · Treppenlifter · Haltegriffe · Rampen. Plus: Pflegegeld §37 + Entlastungsbetrag §45b.

Welche Wohnform passt zu Ihrer Situation? Wir beraten Sie persönlich zu allen Unterstützungsleistungen.

Persönliche Beratung anfragen →

Werkzeuge, die Pflege sichtbar machen.

Gut dokumentierte Pflege schützt — den pflegebedürftigen Menschen und Sie. Diese sechs Instrumente sind der Standard, nach dem Pflegekassen, Ärzte und Gerichte urteilen.

Ihre Belastung als pflegende Person ist messbar: Der ZBI-22 (↑ Ressourcen) zeigt objektiv, wann Sie Unterstützung brauchen. Die sechs DNQP-Instrumente unten sichern die Qualität der Pflege selbst — Schmerz, Sturz, Haut, Ernährung, Mobilität.

BESD-Skala

Schmerz

Beurteilung von Schmerzen bei Demenz. 5 Kategorien, Skala 0–10. Einziges validiertes Instrument für non-verbale Demenzkranke.

→ In Adea App integriert

Tinetti-Test

Sturzrisiko

Gang- und Balancetest (28 Punkte). Score <19: erhöhtes Sturzrisiko. Score <15: stark erhöhtes Sturzrisiko. Dokumentationspflicht.

→ Verlaufstracking in Adea

Braden-Skala

Dekubitus

6 Subskalen, Score 6–23. Score ≤18: Dekubitusrisiko. Tägliche Dokumentation bei bettlägerigen Pflegebedürftigen Pflichtstandard.

→ Tagesprotokoll in Care Diary

WHO-Stufenschema

Analgesie

3-Stufen-Schema der Weltgesundheitsorganisation zur Schmerztherapie. Stufe I–III: nicht-opioid → schwach opioid → stark opioid.

→ Verknüpfung mit BESD-Skala

MNA

Ernährung

Mini Nutritional Assessment: 18 Items, Score 0–30. Score <17: Mangelernährung. Bei Demenzerkrankten bis zu 40 % betroffen.

→ Screening-Modul in Adea

Kinästhetik

Transfer

Bewegungslehre für professionelle Pflege. Ressourcen-aktivierende Transfertechniken reduzieren Pflegeschäden und fördern Mobilität.

→ Video-Module in Adea

💡 Wussten Sie schon?

Mythos: „Schonung schützt — wer sich weniger bewegt, fällt seltener und bleibt sicherer."

Realität: Der DNQP-Expertenstandard Mobilität widerlegt das Schonungs-Axiom klar: gezielte Aktivität statt Bettlägerigkeit erhält Muskelkraft, Gleichgewicht und Selbstständigkeit — und senkt so das Sturzrisiko, statt es zu erhöhen (siehe Tinetti-Test & Kinästhetik oben).

Alle 6 Assessments digital dokumentieren

FHIR-konforme Protokolle · Verlaufskurven · Exportfähig für Pflegegutachten

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Zwei eigenständige Lösungen, direkt bei IRIS Digital abonnierbar — ohne Kassenverfahren, ohne Antrag.

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Adea
Sicherheit, die mitdenkt
6,99 € / Monat

Demenz-Souveränität im Alltag: Handlungssicherheit in schwierigen Momenten, aktivierende Pflege, die Fähigkeiten erhält statt zu ersetzen. Ihre Daten bleiben geschützt — Zero-Knowledge-Verschlüsselung auf dem Gerät.

6 Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar. 14 Tage Widerrufsrecht.

Rechtsgrundlage digitaler Pflegeanwendungen (DiPA): § 40a SGB XI.

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Care Diary
Sicher dokumentieren
4,75 € / Monat

30 % Zeitgewinn für das Miteinander: mehr Verständnis für den Pflegealltag, statt nur zu protokollieren. Schutz Ihrer Familiendaten — offline, lokal auf dem Gerät.

6 Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar. 14 Tage Widerrufsrecht.

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Adea — Ihr digitaler Schutzbrief für die Demenz-Pflege.

  • Demenz-Souveränität: 38 klinische Fachmodule geben Ihnen die Sicherheit, in jeder Phase richtig zu handeln.
  • Aktivierende Pflege: Fördern Sie die Selbstständigkeit durch Profi-Techniken wie die fachgerechte Hohllagerung.
  • Prävention statt Krise: Vermeiden Sie Risiken wie Dekubitus durch systematische, evidenzbasierte Anleitungen.
  • Würde bewahren: Schützen Sie die Autonomie Ihres Angehörigen gemäß den Standards der Pflege-Charta.

Behalten Sie die Kontrolle in komplexen Situationen und schenken Sie Ihrem Angehörigen ein Leben in Würde – wissenschaftlich fundiert und einfach erklärt.

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Start ab Release Sommer 2026 — jetzt unverbindlich vorregistrieren.

Care Diary — Ihr digitales Gedächtnis für den Pflegealltag.

  • Verständnis statt Verzweiflung: Verhaltens-Trigger erkennen, weniger Stress im Alltag.
  • Zeitgewinn für das Miteinander: bis zu 30 % Zeitersparnis durch KI-gestützte Dokumentations-Ordnung.
  • Kompetenz bei Arztgesprächen: strukturierte Berichte zu Schmerz und Mobilität auf Knopfdruck.
  • Absolute Privatsphäre: Schutz intimster Daten durch Zero-Knowledge-Verschlüsselung (Profi-Standard inklusive).

Verstehen Sie, was den Alltag belastet, erkennen Sie die Stärken Ihrer Familie und gewinnen Sie Zeit für das, was wirklich zählt – bei maximaler Datensicherheit.

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6 Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar. 14 Tage volles Widerrufsrecht.

Recht & Vorsorge.

Vorlagen aus dem Internet sind generisch. Diese Dokumente sind auf die klinische Realität von Demenzverläufen zugeschnitten und schließen die juristische Kausalkette zwischen Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsgericht.

Warum nicht einfach eine Gratis-Vorlage?

Konkrete klinische Trigger statt „im Falle schwerer Krankheit": 5 exakt definierte Situationen (u. a. fortgeschrittene Demenz nach FAST-Stadium 7/GDS-Stadium 7, apallisches Syndrom, Locked-in-Syndrom) statt vager Formulierungen, die Ärzte im Ernstfall frei interpretieren müssen.
6 einzeln entscheidbare Maßnahmen statt einer Pauschalklausel: Reanimation, Beatmung, künstliche Ernährung, Flüssigkeitsgabe, Dialyse und Medikamente/Blutprodukte je separat geregelt — genau die Granularität, die Kliniken und Gerichte brauchen, um Streit zu vermeiden.
Drei Dokumente, die aufeinander verweisen: Die Vollmacht verpflichtet den Bevollmächtigten ausdrücklich, die Patientenverfügung durchzusetzen; die Betreuungsverfügung greift, falls Gericht oder Bank die Vollmacht aus Formgründen ablehnen. Drei unabhängig heruntergeladene Gratis-Vorlagen von verschiedenen Seiten haben diese Verzahnung nicht — das ist genau die Lücke, an der es in der Praxis oft scheitert.
Demenz-spezifisch statt allgemein: Nahrungsverweigerung im fortgeschrittenen Demenzstadium wird explizit als natürlicher Sterbewille anerkannt (keine Zwangsernährung) — ein Punkt, den generische Vorlagen für den allgemeinen Krankheitsfall meist gar nicht adressieren.
Freiheitsentziehende Maßnahmen explizit erlaubt (§ 1831 BGB): Bettgitter, Fixierung, geschlossene Unterbringung bei akuter Selbstgefährdung — ohne diese ausdrückliche Regelung dürfen Pflegeeinrichtungen oft nicht handeln, selbst wenn Angehörige es für nötig halten.
Aktueller Rechtsstand: Paragraphen nach der Betreuungsrechtsreform 2023 — viele frei kursierende Vorlagen zitieren noch die alte §1901a-Nummerierung von vor der Reform.
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Recht & Vorsorge Bundle
4 Dokumente, aufeinander abgestimmt
49,00 € einmalig

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Vorsorgemappe-Checkliste — mit konkreten Handlungsanweisungen für die fünf klinisch häufigsten Situationen (u. a. fortgeschrittene Demenz, FAST-Stadium 7) statt allgemeiner Floskeln.

Rechtsgrundlage: § 1827 BGB (Patientenverfügung), §§ 1829, 1831 BGB (Vollmacht), §§ 1816, 1821 BGB (Betreuungsverfügung) — Stand Betreuungsrechtsreform 2023.

Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Notarielle Vorbereitung — Immobilie
Einzeldokument, nicht im Bundle
12,99 € einmalig

Leitfaden für den Notartermin bei gegenseitiger Immobilienübertragung unter Ehepartnern: Vertragsbestandteile, Kostenkalkulation (GNotKG) und die 10-Jahres-Frist nach § 528 BGB beim Sozialhilferegress.

Strukturierte Gesprächsgrundlage für den Notar, kein Vertragsentwurf. Alle Angaben ohne Gewähr.

⬇ PDF herunterladen (erst nach Demo-Checkout)

Die Tagesresidenz — Ort der Würde.

Ein Ort, der empfängt. Der Raum gibt, Struktur schenkt und Gemeinschaft ermöglicht — ohne zu vereinnahmen. Jeden Morgen neu.

Die Tagesresidenz: Würdevoller Alltag

Flyer: Die Tagesresidenz — Würdevoller Alltag. Gast-Status, Zeit-Brücke, Wohlbefinden und Stolz im Tageskontor. Zum Vergrößern klicken.

„Hilfe annehmen ist keine Schwäche — es ist Stärke."

Wohlbefinden und Stolz entstehen, wenn Menschen aktiv teilhaben — nicht versorgt werden. Die Tagesresidenz schafft Raum für eigene Leistungen, soziale Anerkennung und die Erfahrung: Ich kann noch etwas. Das stärkt die Identität und wirkt unmittelbar auf Stimmung, Motivation und die Qualität der Beziehung zu Angehörigen.

Sprachliche Aufwertung

„Tagespflege" ist der falsche Begriff — und ein denunzierender dazu.

Das Wort reduziert einen Ort der Begegnung und Gastfreundschaft auf Pflege-Verwaltung. Die Tagesresidenz ist ein Haus, das Menschen willkommen heißt — kein Versorgungs-Apparat.

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Gastfreundschaft auf Augenhöhe
Die Tagesresidenz empfängt — nicht betreut. Der Gast-Status schützt die Würde: Kein Patient, kein Fall — ein Mensch mit Geschichte.
Generationengerechtigkeit: Gute Begleitung im Alter ist kein Privileg — sie ist das Fundament einer fairen Gesellschaft.
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Zeit-Brücke
Die Tagesresidenz überbrückt die Zeit, in der Angehörige arbeiten oder sich erholen müssen. Sie schafft Qualitätszeit statt Pflege-Last: Wenn Angehörige zurückkehren, begegnen sie einem Menschen — nicht einem Pflegefall.
Autonomie · Gast Qualitätszeit · Angehörige
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Tageskontor
Struktur, Mahlzeiten, Aktivierung — der Alltag als Therapie. Stolz und Aktivität, die im Tageskontor entstehen, stärken die kooperative Dynamik zu Hause: Wer tagsüber Teilhabe erlebt, bringt abends mehr mit.

Dreifacher Mehrwert der Tagesresidenz

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Autonomie · Gast
Eigene Entscheidungen, eigener Rhythmus — Würde bleibt gewahrt.
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Gewissheit · Angehörige
Sicherheit im Alltag — ohne schlechtes Gewissen loslassen.
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Beziehungs-Reset · Beide
Abstand schafft Nähe. Qualitätszeit ersetzt Pflege-Last — die Beziehung atmet wieder.

§41 SGB XI · Monatliches Budget Tagesresidenz (ab 01.01.2025)

PG 2
721 €
PG 3
1.357 €
PG 4
1.685 €
PG 5
2.085 €

Zusätzliches Budget — unabhängig von Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag. Abrechnung direkt über die Pflegekasse. Kombinierbar mit häuslicher Pflege.

Keine Rechtsberatung. Angaben nach §41 SGB XI (Stand 01.01.2025). Verbindliche Klärung über Pflegekasse oder §7a-Beratung.

Würde ist kein Privileg — sie ist ein Recht.

Krankheit nimmt vieles. Die Würde eines Menschen nimmt sie nicht. Als pflegende Person sind Sie der Schutzschild für dieses Recht — jeden Tag, in jeder Handlung.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können."

— Artikel 1 der Pflege-Charta (BMFSFJ 2006/2020)
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Was er noch kann, gehört ihm

Gute Pflege fragt zuerst: Was kann dieser Mensch noch selbst? Seine verbliebenen Fähigkeiten sind sein letztes Stück Freiheit. Schützen Sie sie.

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Kein Eingriff ohne Zustimmung

Fixierungen, Bettgitter, Medikamente gegen den Willen — das ist keine Pflege. Das ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte, der juristisch genehmigt werden muss.

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Zuhause bleibt Zuhause

Sein Zimmer, seine Gegenstände, sein Rhythmus. Auch im Pflegeheim hat ein Mensch das Recht auf seinen eigenen Lebensraum — das ist Gesetz, nicht Kulanz.

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Bis zuletzt begleitet

Jeder Mensch hat das Recht auf Schmerzfreiheit und auf vertraute Gesichter am Ende seines Lebens. Die Patientenverfügung sichert diesen Willen rechtlich ab.

Sie sind der Schutzschild. Kennen Sie Ihre Rechte.

Die Charta gibt Ihnen die Worte, wenn Ihnen die Worte fehlen.

Als Anwalt einlesen →

Die 8 Grundrechte in der Pflege.

Die Pflege-Charta definiert unveräußerliche Rechte — verbindlich für alle, die pflegen. Karte antippen für den vollständigen Artikel.

Ihre Rolle als pflegende Person

Sie sind nicht nur Helferin oder Helfer. Sie sind Anwalt — für einen Menschen, der seine Rechte vielleicht nicht mehr selbst einfordern kann. Sie sind sein Sprachrohr, wenn seine Stimme leiser wird.

Diese acht Artikel sind kein abstraktes Dokument. Sie sind Ihr Werkzeug. Kennen Sie sie — damit Sie wissen, wann Sie Nein sagen dürfen. Und müssen.

Art. 1

Selbstbestimmung & Hilfe zur Selbsthilfe

Recht auf individuelle Unterstützung zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können."

Praktisch: Keine Übernahme von Aufgaben, die Betroffene noch selbst ausführen können. Ressourcenorientierte Pflege (§ 5 SGB XI). Biografiearbeit als Grundlage.

Art. 2

Körperliche & psychische Unversehrtheit

Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Misshandlung in jeder Form.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt, unabhängig davon, ob diese körperlicher, seelischer, sexueller oder finanzieller Art sind."

Freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Fixierung) nur mit richterlicher Genehmigung (§ 1906 BGB). Meldepflicht bei Verdacht auf Misshandlung.

Art. 3

Privatheit

Wahrung der persönlichen Privat- und Intimsphäre — auch in Einrichtungen.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Privatheit. Pflegerische Handlungen sind mit größtmöglicher Diskretion durchzuführen."

Datenschutz-Grundlage: DSGVO Art. 9 (besondere Gesundheitsdaten). Recht auf unbeobachtete Korrespondenz, Besuchsempfang und persönliche Gespräche.

Art. 4

Wohnen & Lebensraumgestaltung

Recht auf Mitgestaltung des Lebensraums nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seinen Lebensraum nach eigenen Bedürfnissen und Wünschen gestalten zu können."

Relevant bei Heimeinzug: Mitbringen persönlicher Gegenstände, Zimmergestaltung, Haustiere (wenn möglich). Kein Heimeinzug gegen den Willen bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit.

Art. 5

Kommunikation & Teilhabe

Recht auf Information, Beratung und gesellschaftliche Teilhabe — auch bei kognitiven Einschränkungen.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Information und Beratung über Möglichkeiten der Unterstützung."

Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI (Pflegeberatung durch Pflegekasse). Barrierefreie Kommunikation bei Sprachproblemen oder Demenz.

Art. 6

Religion, Kultur & Weltanschauung

Recht auf Ausübung religiöser und kultureller Überzeugungen auch in der Pflege.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, entsprechend seiner Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgruppe betreut zu werden."

Speisepläne nach religiösen Vorschriften (halal, kosher, vegan). Seelsorge und religiöse Begleitung sicherstellen. Interkulturelle Sensibilität in der Pflege.

Art. 7

Palliative Begleitung & Sterben

Recht auf würdevolles Sterben, Schmerzfreiheit und Begleitung bis zuletzt.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Dazu gehören die Befreiung von Schmerzen und die Begleitung durch nahestehende Menschen."

Patientenverfügung (§ 1901a BGB) ist rechtlich verbindlich. SAPV-Anspruch (§ 37b SGB V). Hospizbewegung: Würde geht vor Lebensverlängerung.

Art. 8

Rehabilitation & Qualitätssicherung

Recht auf Rehabilitation und qualitätsgesicherte Pflege nach wissenschaftlichen Standards.

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf qualitätsgesicherte Pflege und Betreuung sowie auf Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Fähigkeiten."

Grundsatz §5 SGB XI: Rehabilitation vor Pflege. MDK-Qualitätsprüfungen, DNQP-Expertenstandards, Transparenzberichte. Recht auf Beschwerde beim Heimträger und bei Behörden.

„Würde des Menschen ist unantastbar."

Art. 1 Grundgesetz · Gilt ohne Einschränkung auch im Pflegezimmer, im Pflegeheim, in jedem Moment der Pflege.

Quelle: Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen · BMFSFJ 2006/2020 · Volltext unter pflege-charta.de

Als Anwalt informiert bleiben → Adea

Der nächste Schritt — Jetzt Hilfe holen.

✅ Bereit für das Gespräch?

  • Name der pflegebedürftigen Person
  • Versichertennummer (Kranken-/Pflegekasse)
  • Bestehender Pflegegrad (falls vorhanden)
  • Kurze Situationsbeschreibung (Hauptprobleme in 2–3 Sätzen)
📞
Pflegetelefon · §7a SGB XI
030 20 17 91-31
Kostenlose Pflegeberatung · Mo–Do 8–18 Uhr · Fr 8–12 Uhr
🏠
Pflegestützpunkt vor Ort
Standortsuche → Pflegekasse
Unabhängige Beratung in Ihrer Gemeinde — kostenlos und neutral
🏥
Ihre Pflegekasse
Nummer auf der Versichertenkarte
Direkte Antragstellung, Leistungsberatung, Pflegegutachten-Termin
🔵
Privat Versicherte · Compass PKV
0800 266 99 00
Kostenlose Pflegeberatung für PKV-Versicherte · täglich 8–20 Uhr
🤝
Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe
0521 9640670
Selbsthilfegruppen für Pflegende · Bielefeld
🧠
Alzheimer Gesellschaft Bielefeld
0176 55869167
Beratung, Begleitung und Angehörigengruppen bei Demenz
🧒
Kinderschutzbund · Junge Pflegende
01573 7556031
Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die zuhause mitpflegen
💻
Pausentaste · Anonyme Onlineberatung
pausentaste.de
Anonyme Online-Beratung für pflegende Angehörige · 24/7 erreichbar
🏛️
BMG · Bürgertelefon Pflegeversicherung
030 3 40 60 66-02
Bundesgesundheitsministerium · Mo–Do 8–18 Uhr · Fr 8–12 Uhr
🦻
Gehörlosen-Bildtelefon BMG
Videotelefon via BMG-Website
Barrierefreie Beratung für gehörlose und schwerhörige Menschen

Keine Rechtsberatung. Alle Angaben dienen der Orientierung — rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie über Ihre Pflegekasse oder die kostenfreie Beratung nach §7a SGB XI.

Adea — Demnächst verfügbar.

Die App befindet sich in der Abschlussphase. Beta-Tester erhalten frühzeitigen Zugang zum Direkt-Abo.

🔒  Zwei Lösungen · In Vorbereitung
Adea & Care Diary:
In Vorbereitung.
Sicherheit, die mitdenkt. Release Sommer 2026.

Beta-Zugang anfragen: r.krieg.home@gmail.com

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Wie oft kann ich Wohnraumanpassung nach §40 SGB XI beantragen?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme — und das ist nicht auf einmal begrenzt. Bei einer wesentlichen Änderung der Pflegesituation (z. B. neuer Pflegegrad, anderes Umfeld oder andere Wohnung) können Sie erneut eine Förderung beantragen. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, erhalten alle Anspruchsberechtigten den vollen Betrag — bis zu 16.720 € gemeinsam.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?
Auch Pflegegrad 1 sichert bereits konkrete Leistungen: 131 € Entlastungsbetrag monatlich (§45b SGB XI) für Entlastungsangebote, 42 € Verbrauchsmaterialien monatlich (§40 SGB XI) für Pflegehilfsmittel wie die Pflegebox, sowie 4.180 € Wohnraumanpassung (§40 SGB XI) einmalig je Maßnahme. Pflegegeld und Sachleistungen setzen erst ab PG 2 ein.
Wann muss ich Hilfsmittel beantragen — vor oder nach dem Kauf?
Immer vor der Beschaffung. Die Pflegekasse hat einen Genehmigungsvorbehalt: Kaufen oder mieten Sie ein Pflegehilfsmittel ohne vorherige Genehmigung, besteht kein Erstattungsanspruch. Ausnahme: Verbrauchsmaterialien über die monatliche Pflegebox (42 €) werden ohne Einzelgenehmigung direkt abgerechnet — hier genügt die einmalige Verordnung.
Wie funktioniert die 42 €-Hilfsmittelpauschale genau?
Der monatliche Anspruch von 42 € nach §40 Abs. 2 SGB XI lässt sich auf zwei Wegen nutzen:

Pflegebox (Abo): Ein Pflegebox-Anbieter liefert monatlich zugelassene Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Bettschutz etc.) direkt nach Hause — vollständig von der Kasse bezahlt, ohne Eigenanteil.

Rechnungserstattung: Sie kaufen selbst und reichen die Quittung bei der Pflegekasse ein — Erstattung bis 42 €. Zuzahlungen sind auf max. 25 € pro Quartal gedeckelt. Nicht verwendete Beträge verfallen monatlich — keine Ansammlung möglich.
Kann ich §40 SGB XI (Wohnraumanpassung) mit KfW-Förderung kombinieren?
Grundsätzlich ja — Doppelförderung desselben Vorhabens ist jedoch ausgeschlossen. Kombinieren bedeutet: §40-Mittel für eine Maßnahme, KfW-Kredit (Programm 159 „Altersgerecht Umbauen") für eine andere. Achten Sie darauf, dass jede Maßnahme klar abgegrenzt ist und die Kasse §40 nicht rückwirkend kürzt, wenn eine KfW-Förderung für dieselbe Baumaßnahme bewilligt wurde. Lassen Sie sich im Zweifelsfall durch die kostenfreie Pflegeberatung nach §7a SGB XI beraten.
„Hilfe annehmen ist Stärke." Wer frühzeitig Unterstützung organisiert, schützt sich selbst — und die Menschen, die er pflegt. Informieren, beantragen, entlasten.

Alle Angaben dienen der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die individuellen Bescheide Ihrer Pflegekasse sowie die kostenfreie Beratung nach §7a SGB XI.